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Grundsätzliche Informationen über das Parken in der Schweiz:

Parken in Schweizer Dörfern und Städten
Parken in Dörfern und kleineren Städten ist meistens einfach. In den Innenstädten grösserer Städte kann die Verkehrslage jedoch komplex sein. Es gibte enge Strassen, viele Einbahnstrassen und manchmal Staus - und es gibt relativ wenig Parkplätze. Überprüfen Sie deshalb im Voraus, welche Parkoptionen für den Aufenthalt am besten geeignet sind. Wenn Sie gössere Stadtzentren besuchen möchten, können Sie alternativ in eine kleinere Stadt fahren, dort Ihr Auto beim Bahnhof P+Rail parken und mit dem Zug weiter reisen.

Kostenlose Parkplätze
Kostenlose Parkplätze sind meistens in Städten ausserhalb des Zentrums und in Dörfern vorhanden. Je nach Einkaufszentren, auf Hotelparkplätzen (nur für Gäste) oder einfach auf der Strasse gibt es individuelle Regeln. Manchmal gibt es Zeitlimiten und eine Parkscheibe ist gesetzlich notwendig. Solche Parkscheiben sind im Wohnort mit den entsprechenden Langzeitparkings wie Blaue Zonen oder auch Weisse Zonen vorhanden.

Parken in blauen Zonen mit einer Parkscheibe
Blaue Parkzonen sind mit blauen Strassenparkplätzen und Strassenschildern markiert. Dort können Sie kostenlos parken falls Sie eine Parkscheibe verwenden. Die Benutzung einer Scheibe ist obligatorisch. Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Parkscheibe in Ihrem Auto hinter dem Fenster platziert haben. Sie muss blau und mindestens 11 cm breit und 15 cm hoch sein. Andere Varianten sind ungültig. Die Scheibe kann auch in anderen Ländern verwendet werden, z.B. in Deutschland. In Mietwagen sollte eine Scheibe vorhanden sein.

So verwendest du Parkscheiben in der Schweiz:

  • Gib die Ankunftszeit ein: Dreh die Scheibe auf die nächste halbe Stunde. Zum Beispiel: Wenn du um 10.10 Uhr ankommst, drehe die Parkscheibe auf 10.30 Uhr.
  • Platzier die Scheibe auf das Armaturenbrett und stell sicher, dass sie von aussen gut sichtbar ist.
  • Fahr spätestens eine Stunde nach der angegebenen Ankunftszeit ab. In diesem Beispiel solltest du um 11:30 Uhr abreisen. Je nach Lakation kannst du unterschiedlich lange parkenieren.

PS: Du darfst nicht zu deinem Auto zurückkehren, um deine Ankunftszeit zu ändern und so länger zu parken.

Bezahlte Parkplätze   
Bezahltes Parken ist in der Schweiz sehr üblich, insbesondere in der Nähe von beliebten Orten wie Bahnhöfen, Hotels und Stadtzentren. Auch Hotelgäste müssen ein Parkplatz oft separat bezahlen: Rechnen Sie mit CHF 10 bis 50 pro Tag. Parkplätze in den größeren Städten sind ziemlich teuer: bis zu CHF 4 pro Stunde.Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten:

  • Hotelgäste können ihre Parkkosten beim Check-out bezahlen.
  • In Parkhäusern befinden sich Ticketautomaten. Bevor Sie abreisen, geben Sie Ihr Parkticket ein, das Sie beim Einfahren erhalten haben. Sie können bar oder mit Debit- oder Kreditkarte bezahlen.
  • Auf vielen Parkplätzen finden Sie Parkuhren. Die älteren Versionen erfordern Schweizer Münzen. Viele sind jedoch digital. Sie geben die Nummer Ihres Parkplatzes ein und bezahlen entweder bar oder per Debit-/Kreditkarte.
  • Auf immer mehr Parkplätzen kann man zum Bezahlen eine App benutzen, die mit Ihrer Kreditkarte oder Ihrem Bankkonto verknüpft wird. Sie geben Ihren Parkplatz und die Parkdauer ein. Beispiele für Park-Apps, die in der Schweiz verwendet werden, sind Park Now, ParkingPay, EasyPark, SEPP Parking und TWINT.
     

Parken bei Bahnhöfen
An 550 SBB-Bahnhöfen gibt es (oft bezahlte) Parkplätzen. Über die SBB-Website oder mit der SBB P+Rail-App können Sie im Voraus einen Standort wählen und per Kreditkarte bezahlen. Sie können entweder Tageskarten kaufen oder pro Stunde zahlen. Beachten Sie, dass viele, aber noch nicht alle Bahnparkplätze in der SBB-App enthalten sind und dass die Vorauszahlung nicht garantiert, dass tatsächlich ein Parkplatz verfügbar ist. Ihre Zahlung ist deshalb keine Reservierung. Monatliche oder jährliche Abonnements für bestimmte Bahnhöfe sind ebenfalls verfügbar. Diese müssen sie am Ticketschalter des Bahnhofs kaufen.

www.blick.ch

Blaue Zone, weisse Felder, gelbe Linien

Der Parkier-Ratgeber
Wussten Sie, dass ein Pneu, der ausserhalb des Parkfeldes steht, 1250 Franken Busse kosten kann? BLICK verrät, wie Sie in welchen Zonen richtig parkieren! Und wo Sie es besser bleiben lassen.
Weisse Zone heisst immer seltener «so lange man will»: Immer mehr Gemeinden haben inzwischen ein Parkregime.
An Parkuhren ist der Fall in der Weissen Zone klar: Die Bestimmungen stehen stets auf dem Automaten oder Schildern.
Gelbe Felder sind in Privatbesitz. Hier heisst es, die Signalisation – also etwa «Kunden» oder «Besucher» – zu beachten.
Man kommt zum vermeintlich korrekt parkierten Auto – und ärgert sich: 40 oder mehr Franken Busse! Seien wir ehrlich: Wer weiss schon, ob Pneus die Parkfeld-Linie berühren dürfen oder dass es eine Mittagspausen-Verlängerung in der Blauen Zone gibt?
Und was bedeuten durchkreuzte gelben Linien? Der «BLICK» Parkier-Ratgeber klärt auf.

Weisse Felder trügen oft
An Parkuhren ist es klar: Maximaldauer, Preis und Gratiszeiten stehen drauf. Und wenn der Automat defekt ist? Parkscheibe einlegen und Höchstdauer beachten. Heikel ists, wo keine sind: Denn weisses Feld heisst nicht «frei parken». Dauerhaftes Parkieren auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Nur, dass früher quasi alle Gemeinden auf Bewilligungen verzichteten. Heute aber haben selbst Landgemeinden Parkreglemente.

Meist benötigen Dauer- und Nachtparker eine Bewilligung, Kurzzeit-Parker (so wie z. B. auf Autobahn-Raststätten) die Parkscheibe. So weit, so unklar: Die Bestimmungen variieren enorm und sind oft schlecht signalisiert. Da steht etwa mal nur eingangs des Dorfs das Schild für die Parkscheiben-Pflicht (z.B. «maximal sechs Stunden») – das man prompt übersieht. Nachts können Regeln wie «ohne Bewilligung zwei Mal im Monat» gelten – was man erst auf der Gemeinde-Webpage erfährt. Prompt bekommt der Weekend-Besuch eine Busse.

Wieso sind parkscheibenpflichtige weisse Felder dann nicht gleich blau? Weil die Blaue Zone – siehe unten – einheitlich geregelt ist: Wären die Felder blau, gälten die Bestimmungen der Blauen Zone.

Unser Tipp: Anwohner fragen und auf Bewilligungen bzw. Parkscheiben in anderen Autos achten. Oder surfen: Meist gibts auch Bewilligungen online. Im Zweifelsfall die Parkscheibe stellen, das vermindert die Wahrscheinlichkeit einer Busse in den ersten Stunden.

Die Blaue Zone verwirrt
Die schweizweit einheitliche Blaue Zone hat ebenfalls Tücken und eine Mittagspausen-Regel, die fast niemand kennt. Von 19 bis 7.59 Uhr und an Sonntagen sowie jenen gleichgestellten Feiertagen darf man hier unbegrenzt parkieren (natürlich nur, sofern nichts anderes signalisiert ist). Von Montag bis Samstag von 8 bis 18.59 Uhr darf man je nach Ankunftszeit eine Stunde, maximal 89 Minuten mit Parkscheibe stehen.
Eine wichtige, erstaunlich oft unbekannte Ausnahme ist die Mittagspausen-Verlängerung: Wer von 11.30 bis 13.29 Uhr ankommt, darf bis 14.30 Uhr bleiben!
Die Parkscheibe wird übrigens oft falsch eingestellt – siehe unten.

Auf der Linie kostet
Ob weisse oder blau: An sich muss das ganze Auto im Feld stehen, weder Stosstange noch Aussenspiegel dürfen darüber hinausragen. «An sich», weil: Wegen wachsender Autos wird meist (nicht immer!) toleriert, wenn nur die Räder innerhalb sind. Achtung: Stehen die Pneus auf statt innerhalb der Linie, gilt das bereits als «draussen»!
Absurd, aber wahr: «Innerhalb der Linie» ist auch dann zwingend, wenn das Auto schlicht zu gross ist oder man nicht mehr aussteigen könnte, wenn die Räder korrekt innerhalb stehen. Dann muss man rangieren oder einen anderen Parkplatz suchen.
Was kann es kosten, wenn die Räder zum Beispiel eine Handbreit ausserhalb stehen? 1250 Franken! So geschehen einem Zürcher trotz Anwohner-Parkkarte, der über zehn Stunden so parkierte – denn dann kostet es nicht je nach Dauer 40, 60 oder 100 Franken, sondern wird verzeigt. Machte nach drei Tagen irre 700 Franken Busse plus 550 Franken Gebühren.

Parkscheibe richtig einstellen
Oft wird durch falsches Einstellen der Parkscheibe Parkzeit verschenkt. Der «Zeiger» ist auf den der Ankunft folgenden Halbstunden- bzw. Stunden-Strich zu stellen. Wer von Minute 00 bis 29 kommt, stellt auf die folgende Halbstunden-, wer von Minute 30 bis 59 eintrifft, auf die folgende Stunden-Markierung. Die Parkscheibe muss gut sichtbar sein.
Verwendet man keine offizielle Scheibe, kann man gebüsst werden. Werbung auf der Vorderseite oder eine zu kleine Parkscheibe (min. 11 cm breit und 15 cm hoch) können 40 Franken kosten.
Wer das Auto nach Zeitablauf in der Blauen Zone nur in der Zone umparkiert statt wegzufahren und die Blaue Zone zu verlassen, wird so gebüsst wie beim Nachstellen der Parkscheibe: 40 Franken.

Gelb heisst meist Jein
Gelbes Zickzack (z.B. ÖV-Haltestellen), durch Kreuze unterbrochene gelbe Linien und gelbe Felder mit gelbem diagonalen Kreuz (z.B. Taxi-Stände) heissen: Parkverbot! Hier darf man legal halten, also ein- und aussteigen lassen oder ein- und ausladen, solange man niemanden behindert. Aber: Parkieren ist tabu – und das hat nichts mit der Dauer zu tun. Wer im Parkverbot auf jemanden wartet, mit den ausgeladenen Waren davon marschiert oder vom Auto weggeht, parkiert.
Weder halten noch parkieren darf man bei durchgehenden gelben Linien am Rand. Und gelbe Felder ohne Kreuz? Die sind privat, hier gilt die Signalisation (z.B. «Kunden»).

Links nur im Ausnahmefall
Parkieren (und Halten) muss man in der Regel am rechten Rand. Links (also auf der Gegenseite) ist es nur in Ausnahmefällen erlaubt: in Einbahnstrassen, bei Halte- oder Parkverbot rechts oder Tramgleis auf der rechten Seite sowie in schmalen Strassen mit wenig Verkehr. In allen anderen Fällen muss man erst wenden, weil das Wegfahren von der gegenüberliegenden Seite gefährlich ist.

Warnblinker-Zusatzbusse
Mag sein, dass der Warnblinker beim absichtlichen falschen Parkieren oder illegalen Halten Toleranz fördert – Botschaft «Nur kurz!». Aber: Erlaubt ist es nicht und kann 40 Franken Zusatzbusse einbringen.

Umfrage unter Autofahrenden

Das nervt uns beim Parkieren
Die Schweiz ist sogar beim Parkieren ein Sonderfall. Laut einer Umfrage der App Easypark quer durch Europa nerven nur wir uns über die erlaubte, zu kurze Parkdauer. Wir zahlen häufiger Parkbussen – und geben vorsichtshalber sogar oft mehr aus, als wir müssten.

Laut einer Umfrage von Easypark nerven Autofahrende europaweit beim Parkieren vor allem Lückensuche und enge Parkfelder.
Parklücke suchen, reinrangieren, wegen des «Dummparkierers» nebenan kaum aussteigen können, ein kleines Vermögen löhnen (in Zürich beispielsweise 9.50 Fr. für 3 Std.) und später wegen drei Minuten eine Busse kassieren: Parkieren nervt.Aber was nervt am meisten? Der schwedische Parkier-App-Anbieter Easypark wollte es genau wissen und liess von Yougov über 16'000 Menschen in 14 europäischen Ländern befragen – auch in der Schweiz und ihren Nachbarländern.

Meist drei bis zehn Minuten Suche
Europaweit gehen allen Befragten vor allem die Parkplatzsuche an sich und enge Parkfelder gegen den Strich. Sonderfall Frankreich: Nur hier landet vorne, dass man für Parkplätze überhaupt bezahlen muss. Die Parkplatzsuche dauert laut Umfrage in der Schweiz in etwa der Hälfte der Fälle drei bis zehn Minuten, bei zehn Prozent sogar noch länger. Kosten pro Monat? 42 Prozent geben hierzulande bis zu zehn Franken pro Monat für das Parkieren aus und weitere 30 Prozent zwischen zehn und 50 Franken.Auf Rang drei der nervigsten Parkierärgernisse landet in Deutschland wie auch in Österreich das schlechte Parkieren anderer Autolenkender, in der Schweiz dagegen – als einzigem Land, in dem dies in den Top 3 ist – die limitierte Parkdauer.

In der Schweiz wird mehr gebüsst
Wohl auch wegen der dichteren Überwachung. So überrascht es nicht, dass in der Schweiz laut Umfrage häufiger Parkbussen anfallen als anderswo. Bei uns geben 48 Prozent der Befragten an, alle zwei Jahre eine Parkbusse zu erhalten, 18 Prozent jährlich oder häufiger und nur 34 Prozent nie. In Deutschland etwa liegt die Nie-Zahl bei 42 Prozent. Kaum zu fassen: Aus Angst vor Bussen geben 54 Prozent sogar an, vorsichtshalber ab und zu bewusst zu viel Geld in die Parkuhr zu stecken!Ganz im Sinne von Easypark ergibt die Umfrage übrigens auch, dass Autolenkende sich über digitale Helferlein wie jene in der Easypark-App freuen. Genannt werden Parkplatz-Suchfunktion (etwa in Zürich verfügbar) oder App-Features wie automatisierte Rechnung, minutengenaues Bezahlen oder Parkzeit-Fernverlängerung.Im grossen Blick-Parkierratgeber gibt es übrigens alle Parkierregeln im Überblick.

Jetzt muss der Kanton sogar den Anwalt des Autofahrers zahlen!

Irrer Parkplatz-Streit in Zürich
Erfolg für einen Zürcher Autofahrer, der sich gegen eine Parkbusse in der Höhe von 40 Franken wehrte. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Kanton ihm sogar den Anwalt bezahlen muss.

Die Parkbusse klemmte im März 2020 unter seinem Scheibenwischer: 40 Franken wegen fehlenden Parktickets. Noch am gleichen Tag erhob der Mann schriftlich Einwand gegen die Busse und legte einen gültigen Parkzettel für die fragliche Zeit bei.

An dem Tag hatte es sehr stark geregnet. Vielleicht sei das Parkticket deshalb nicht sichtbar gewesen, so seine Argumentation. Die Stadtpolizei wollte davon jedoch nichts wissen und schickte ihm in den Monaten danach drei Mahnungen.

Als der Strafbefehl kam, nahm er sich Anwalt
Zwei Mal reichte der Autofahrer in dieser Zeit Einsprachen gegen die Busse ein. Elf Monate nach Ausstellen der Parkbusse erhielt er schliesslich Post vom Stadtrichteramt: Ein Strafbefehl wegen Nichtanbringens des Parktickets.Als er diesen erhielt, zog er einen Anwalt bei. Dieser verfasste eine professionelle Einsprache, worauf das Strafverfahren plötzlich eingestellt wurde. Der Autofahrer verlangte daraufhin, dass der Staat ihm diesen Anwalt bezahlt.   
Das Zürcher Obergericht war dagegen. Schliesslich sei dies eine Übertretung im Bagatellbereich, die nicht einmal einen Eintrag im Strafregister zur Folge habe. Der Fall sei keineswegs so komplex, dass ein Anwalt notwendig gewesen wäre, so das Obergericht.

Bundesgericht gibt Autofahrer Recht
Das Bundesgericht ist jedoch anderer Meinung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Es sei legitim, dass sich der Mann einen Anwalt geholt habe. Er habe davon ausgehen müssen, dass seine Möglichkeiten als Laie ausgeschöpft gewesen seien.Die Sache geht nun zurück zum Zürcher Obergericht. Dieses muss entscheiden, wie viel Geld aus der Staatskasse der Mann für seinen Anwalt erhält. (SDA)Urteil 6B_1472/2021